Partner-Portal

Partnerprogramm

Partnerbedingungen

Stand 21. Oktober 2026. Fassung vor der juristischen Prüfung; sie gilt mit der Freischaltung des Partners, Änderungen werden mit 30 Tagen Vorlauf per Mail angekündigt.

1. Wer mit wem

Anbieter ist die EA Digital Solutions e.U., Inhaber Adam Khalil, Liebenauer Hauptstraße 41, 8041 Graz, UID ATU81788736, mit ihren Marken HOHEIT, VEDUTUM und Kalena Designs. Partner ist, wer sich über www.hoheit.at/partnerprogramm anmeldet, vom Anbieter freigeschaltet wird und einen Zugang zum Partner-Portal erhält. Das Programm richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer (B2B).

2. Was der Partner tut, und was nicht

Der Partner empfiehlt die Produkte des Anbieters und macht Interessenten über seinen persönlichen Link und Code namhaft (Tippgeber). Er ist nicht damit betraut, Verträge zu vermitteln, zu verhandeln oder abzuschließen, gibt keine Zusagen im Namen des Anbieters ab, tritt nicht als dessen Vertreter oder Mitarbeiter auf und ist zu keiner Mindesttätigkeit verpflichtet. Verträge kommen ausschließlich zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande. Soll ein Partner darüber hinaus als Handelsvertreter tätig werden, bedarf das einer eigenen schriftlichen Vereinbarung; diese Bedingungen begründen kein Handelsvertreterverhältnis im Sinne des HVertrG.

3. Zurechnung

Ein Kunde wird dem Partner zugerechnet, wenn er innerhalb von 90 Tagen nach dem ersten Besuch über den Partner-Link (technisch: ein Cookie auf der Website des Anbieters) oder unter Angabe des Partner-Codes eine kostenpflichtige Leistung bucht, bestellt oder abonniert. Nicht zugerechnet werden Kunden, die zum Zeitpunkt der Vermittlung bereits Kunde des Anbieters sind, bereits einem anderen Partner zugerechnet sind, oder der Partner selbst und mit ihm verbundene Unternehmen. Der Anbieter dokumentiert die Zurechnung im Partner-Portal.

4. Vergütung

Der Partner erhält einen Anteil am Nettoumsatz (ohne Umsatzsteuer, nach Nachlässen, Rückerstattungen und Rückbuchungen), den zugerechnete Kunden an den Anbieter tatsächlich bezahlen, für die Dauer der jeweiligen Kundenbeziehung. Die Höhe richtet sich nach der Stufe des Partners zum Zeitpunkt der jeweiligen Zahlung; Stufen bemessen sich nach der Zahl der zahlenden Kunden, die der Partner insgesamt vermittelt hat:

Eine erreichte Stufe wird nicht zurückgestuft. Eine Vergütung entsteht nur für tatsächlich eingegangene Zahlungen; bei Rückerstattung, Rückbuchung oder Zahlungsausfall entfällt sie oder wird mit künftigen Vergütungen verrechnet. Weitere Ansprüche, insbesondere ein Ausgleich oder eine Abgeltung bei Vertragsende, bestehen nicht, soweit sie nicht zwingend gesetzlich vorgesehen sind.

5. Nachlass für Kunden

Der Partner darf Kunden mit seinem Code einen Nachlass auf die erste Zahlung gewähren, höchstens 25 % und begrenzt durch seine Stufe (Partner 10 %, Silber 15 %, Gold 20 %, Platin 25 %). Die Vergütung des Partners berechnet sich vom Betrag nach Nachlass. Der Anbieter kann den Nachlass für einzelne Produkte oder Aktionen aussetzen, wenn eine eigene Aktion läuft.

6. Abrechnung und Auszahlung

Der Anbieter rechnet monatlich ab und zahlt per Überweisung auf das vom Partner genannte Konto, sobald mindestens 50 € offen sind; kleinere Beträge werden vorgetragen. Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftsverfahren (§ 11 Abs. 8 UStG): Der Anbieter erstellt die Gutschrift, der Partner stimmt dem mit Annahme dieser Bedingungen zu und widerspricht einer Gutschrift binnen 14 Tagen, wenn sie nicht stimmt. Partner mit Sitz in Österreich erhalten die Gutschrift mit Umsatzsteuer, soweit sie umsatzsteuerpflichtig sind; Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer; Unternehmer in einem anderen EU-Staat als Reverse Charge mit UID; außerhalb der EU ohne Umsatzsteuer. Der Partner versteuert seine Einnahmen selbst und nennt dem Anbieter Firmenwortlaut, Anschrift und UID oder den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung.

7. Pflichten des Partners

Bei Verstößen kann der Anbieter die Vergütung für die betroffenen Vermittlungen verweigern und das Partnerverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden.

8. Datenschutz und Vertraulichkeit

Der Partner sieht im Portal zu jeder Vermittlung nur den Namen des Betriebs, Produkt, Beträge und Status, keine Kontaktdaten der Kunden. Der Anbieter verarbeitet die Daten des Partners (Name, Firma, Kontakt, Bankverbindung, Vermittlungen) zur Durchführung des Programms (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und löscht sie nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen des anderen vertraulich.

9. Laufzeit und Beendigung

Das Partnerverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit; beide Seiten können es jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende per Mail beenden. Vergütungen für Kunden, die bis zum Ende zugerechnet wurden, laufen nach dem Ende noch zwölf Monate weiter, bei Partnern der Stufe Platin für die Dauer der Kundenbeziehung. Danach enden sie. Bei einer Beendigung aus wichtigem Grund durch den Anbieter (Punkt 7) enden sie sofort.

10. Haftung, Änderungen, Recht

Der Anbieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden. Der Anbieter kann diese Bedingungen mit 30 Tagen Vorlauf per Mail ändern; widerspricht der Partner, endet das Verhältnis zum Wirksamwerden der Änderung, laufende Vergütungen nach Punkt 9. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen; Gerichtsstand ist Graz. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.