Kurz beantwortet
Art. 50 der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) verlangt seit dem 2. August 2026, dass Menschen informiert werden, wenn sie mit einem KI-System interagieren, es sei denn, das ist offensichtlich. Für Hotels und Vermieter heißt das vor allem: Chatbots und automatische Antworten müssen sich zu Beginn als KI zu erkennen geben. Dazu kommen Kennzeichnungspflichten für bestimmte künstlich erzeugte oder manipulierte Bilder, Videos und Audioinhalte.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Transparenzpflichten aus Art. 50 gelten ab dem 2. August 2026.
- Wer ein KI-System anbietet, das direkt mit Menschen interagiert, muss es so gestalten, dass Menschen erkennen, dass sie mit einer KI sprechen.
- Deepfakes, also realistisch wirkende, künstlich erzeugte Bilder, Videos oder Audios, müssen offengelegt werden.
- Die Information muss spätestens bei der ersten Interaktion klar und erkennbar erfolgen.
- Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt.
Die Verordnung in zwei Sätzen
Die EU-KI-Verordnung regelt KI-Systeme nach ihrem Risiko. Die meisten Anwendungen in Hotels und Ferienwohnungen, etwa ein Assistent für Gästefragen, fallen nicht unter die strengen Regeln für Hochrisiko-Systeme, sehr wohl aber unter die Transparenzpflichten des Art. 50.
Was Art. 50 konkret verlangt
Interaktion mit Menschen: Anbieter müssen KI-Systeme, die für die direkte Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind, so konzipieren, dass die betroffenen Personen informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren. Ausnahme: Das ist für eine verständige Person aus den Umständen offensichtlich.
Synthetische Inhalte: Anbieter von Systemen, die Audio, Bild, Video oder Text erzeugen, müssen die Ausgaben maschinenlesbar als künstlich erzeugt kennzeichnen. Betreiber, die Deepfakes erstellen, müssen offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert sind.
Zeitpunkt und Form: Die Information muss spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion oder Aussetzung klar und eindeutig erfolgen und barrierefrei sein.
Die EU-Kommission unterstützt die Umsetzung mit Leitlinien und Verhaltenskodizes. Außerdem wurden im Rahmen des sogenannten Digital-Omnibus Anpassungen am Zeitplan einzelner Pflichten der Verordnung diskutiert. Prüfen Sie daher den aktuellen Stand bei den offiziellen Stellen, in Österreich etwa bei der KI-Servicestelle der RTR.
Was das für Ihr Haus bedeutet
| Einsatz | Was zu tun ist | | --- | --- | | Chat auf der Website | Vorstellung als KI zu Beginn, dauerhafter Hinweis im Fenster | | Antworten per WhatsApp oder E-Mail | Kennzeichnung in der ersten Nachricht, Hinweis in der Signatur | | Telefonassistent | Ansage zu Beginn des Anrufs | | KI-erzeugte Fotos vom Haus | kennzeichnen oder besser echte Fotos verwenden | | Von Menschen geprüfte Texte | in der Regel keine Kennzeichnung nötig, Prüfung dokumentieren |
Typische Fälle aus der Praxis
Der Buchungs-Chat eines Softwareanbieters: Auch wenn der Chat von einem Dienstleister kommt, wird er auf Ihrer Website Gästen gegenüber eingesetzt. Fragen Sie nach, wie die Kennzeichnung gelöst ist, und dokumentieren Sie die Antwort.
Automatische Antworten im E-Mail-Postfach: Schreibt eine KI Antworten, die ohne Prüfung verschickt werden, gehört ein Hinweis in die Nachricht. Prüft Ihr Team jede Antwort vor dem Versand, ist die Lage anders, dokumentieren Sie das.
Bilder für Social Media: Ein KI-Bild, das wie ein echtes Foto Ihres Hauses wirkt, aber nicht existierende Zimmer zeigt, ist nicht nur ein Transparenzthema, sondern kann Gäste in die Irre führen. Verwenden Sie für Ihr Haus echte Fotos.
Checkliste
- Bestandsaufnahme: Wo setzen Sie heute KI ein, auch in Tools Ihrer Dienstleister?
- Kennzeichnung: Jeder Assistent stellt sich als KI vor.
- Transparenzseite: Eine Seite auf Ihrer Website erklärt Einsatz, Zweck und Kontakt.
- Übergabe an Menschen: Gäste können jederzeit eine Person erreichen.
- Datenschutz: Auftragsverarbeitungsvertrag, Speicherfristen, Information in der Datenschutzerklärung.
- Schulung: Ihr Team weiß, was der Assistent tut und was nicht. Die Verordnung verlangt seit Februar 2025 ohnehin ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei Betreibern.
Wie wir das lösen
Unser KI-Concierge bringt Kennzeichnung, Transparenzseite und Übergabe an Ihr Team von Beginn an mit. Was das technisch bedeutet, steht unter KI rechtssicher einsetzen.
Quellen und weiterführende Informationen
Häufige Fragen
Muss ich einen Chatbot auf meiner Hotel-Website kennzeichnen?
Ja, sofern nicht offensichtlich ist, dass es sich um eine KI handelt. Am sichersten ist eine Vorstellung als KI zu Beginn jedes Gesprächs.
Müssen KI-geschriebene Blogartikel gekennzeichnet werden?
Art. 50 verlangt eine Offenlegung für KI-erzeugte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, außer sie wurden von Menschen geprüft und redaktionell verantwortet. Für normale Hotel-Blogartikel ist das meist nicht der Fall. Dokumentieren Sie trotzdem, wer Texte prüft.
Wer kontrolliert die Einhaltung?
Die Mitgliedstaaten benennen Marktüberwachungsbehörden. In Österreich informiert die KI-Servicestelle der RTR über den aktuellen Stand.
Über die Redaktion
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Die Redaktion von HOHEIT, einem Produkt der EA Digital Solutions e.U. in Graz, schreibt über Provisionen, Direktbuchung, Channel-Manager, KI und Recht in der Beherbergung. Jede Zahl mit Quelle, jeder Text von Menschen geprüft.
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