Kurz beantwortet
Die Verordnung (EU) 2024/1028 über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften gilt seit dem 20. Mai 2026. Wo eine Behörde ein Registrierungsverfahren eingeführt hat, brauchen Vermieter eine Registrierungsnummer, die auf Plattformen angezeigt werden muss. Plattformen wie Airbnb und Booking.com übermitteln dann regelmäßig Daten über Aufenthalte an die zuständigen Behörden. Ob und wie Ihre Region ein Verfahren einführt, entscheiden die Mitgliedstaaten und Behörden vor Ort.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Verordnung (EU) 2024/1028 gilt seit dem 20. Mai 2026.
- Sie schreibt kein Registrierungsverfahren vor, regelt aber, wie es aussehen muss, wenn eine Behörde eines einführt.
- Mit Registrierung erhalten Vermieter eine Registrierungsnummer, die auf jeder Plattform-Anzeige sichtbar sein muss.
- Plattformen übermitteln den Behörden Daten zu Aufenthalten, etwa Nächte und Gäste, über eine zentrale digitale Stelle des Mitgliedstaats.
- Für Sie heißt das: Daten über Ihre Vermietung sind für Behörden sichtbarer. Eigene, saubere Gästedaten werden wichtiger.
Worum es geht
Kurzzeitvermietung wächst in vielen Regionen schneller als die Möglichkeiten der Behörden, sie zu überblicken. Die Verordnung schafft einen einheitlichen Rahmen: Wer registriert ist, wird eindeutig identifiziert, und Plattformen liefern die Daten, die Behörden für ihre Aufgaben brauchen, etwa für Wohnraumpolitik oder Statistik.
Was die Verordnung regelt
Registrierung: Führt eine Behörde ein Verfahren ein, muss es einfach, digital und kostengünstig sein. Vermieter geben Angaben zu sich und zur Unterkunft an und erhalten eine Registrierungsnummer.
Pflichten der Plattformen: Plattformen müssen so gestaltet sein, dass Vermieter die Registrierungsnummer angeben und sie in der Anzeige erscheint. Sie müssen stichprobenartig prüfen und Anzeigen entfernen, wenn Behörden das verlangen.
Datenaustausch: Plattformen übermitteln den Behörden regelmäßig Daten zu Aufenthalten, über eine zentrale digitale Zugangsstelle des jeweiligen Mitgliedstaats.
Was das für Sie bedeutet
- Informieren Sie sich bei Land und Gemeinde, ob ein Registrierungsverfahren besteht oder geplant ist, und welche Angaben verlangt werden.
- Registrierungsnummer eintragen, wo sie verlangt wird, in allen Plattform-Anzeigen und sinnvollerweise auch auf Ihrer eigenen Website.
- Daten konsistent halten: Angaben zu Einheiten, Belegung und Nächten sollten in Channel-Manager, Plattformen und Meldewesen übereinstimmen.
- Eigene Gästedaten pflegen: Wer nur über Plattformen vermietet, hat die Beziehung zum Gast nur eingeschränkt in der Hand. Siehe Gästedaten und Stammgäste.
Praktische Vorbereitung
- Unterkünfte auflisten: jede Einheit mit Adresse, Typ und maximaler Belegung, so wie sie auf den Plattformen erscheint.
- Zuständigkeit klären: Gemeinde, Bezirk oder Land, je nachdem, wer ein Verfahren einführt.
- Nummern zentral pflegen: Registrierungsnummern im Channel-Manager hinterlegen, damit sie auf allen verbundenen Plattformen erscheinen.
- Eigene Website ergänzen: Die Nummer gehört auch auf Ihre Website, etwa auf die Seite jeder Einheit.
- Zahlen abgleichen: Nächte und Gäste aus dem Channel-Manager mit den Meldungen an Gemeinde und Tourismusverband vergleichen.
Was sich für Hotels ändert
Klassische Hotels sind von der Verordnung in der Regel weniger betroffen als private Vermieter. Wer aber Apartments oder einzelne Wohnungen außerhalb des Hauses über Plattformen vermietet, sollte prüfen, ob diese Einheiten unter ein Registrierungsverfahren fallen.
Einordnung
Die Verordnung ist kein Verbot und keine neue Steuer. Sie macht aber sichtbar, was bisher oft nur die Plattform wusste. Für Vermieter, die ohnehin sauber melden und abrechnen, ändert sich wenig. Für alle anderen lohnt ein Blick auf die eigenen Prozesse und darauf, welchen Anteil ihrer Buchungen sie selbst kontrollieren. Wie das technisch aussieht, beschreibt die Channel-Manager-Anbindung.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Quellen und weiterführende Informationen
Häufige Fragen
Brauche ich in Österreich eine Registrierungsnummer?
Das hängt davon ab, ob Ihr Bundesland oder Ihre Gemeinde ein Registrierungsverfahren eingeführt hat. Erkundigen Sie sich dort.
Welche Daten geben Plattformen weiter?
Daten zu Aufenthalten wie Anzahl der Nächte und Gäste, bezogen auf die Registrierungsnummer, an die zuständigen Behörden.
Gilt die Verordnung auch für Hotels?
Sie betrifft Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften. Ob ein Betrieb darunter fällt, hängt von der nationalen Einordnung ab.
Was passiert, wenn meine Anzeige keine Registrierungsnummer hat?
Wo ein Verfahren gilt, können Behörden Plattformen auffordern, Anzeigen ohne gültige Nummer zu entfernen.
Wo erfahre ich, ob meine Gemeinde ein Verfahren einführt?
Bei Gemeinde, Bezirkshauptmannschaft oder Land, oft auch über den regionalen Tourismusverband.
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Die Redaktion von HOHEIT, einem Produkt der EA Digital Solutions e.U. in Graz, schreibt über Provisionen, Direktbuchung, Channel-Manager, KI und Recht in der Beherbergung. Jede Zahl mit Quelle, jeder Text von Menschen geprüft.
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