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Preisparität: was Hotels auf der eigenen Seite anbieten dürfen

Direktbuchungs-Website für Hotels und FerienwohnungenHOHEIT Redaktion, 6 Minuten Lesezeit

Hotelzimmer mit weißem Leinen, Holzstuhl und Fensterblick auf Berge im Vormittagslicht

Kurz beantwortet

Ratenparität bedeutet, dass ein Haus auf der eigenen Website keinen günstigeren Preis zeigt als auf dem Portal. Der Digital Markets Act untersagt benannten Gatekeepern, gewerblichen Nutzern solche Beschränkungen aufzuerlegen; Booking.com wurde am 13. Mai 2024 als Gatekeeper benannt. Unabhängig vom Preis bleibt der Weg über Leistungen, die nur direkt buchbar sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Weite Paritätsklauseln betreffen alle Kanäle, enge nur die eigene Website — der Unterschied entscheidet über den Spielraum.
  • Der Digital Markets Act verbietet Gatekeepern, gewerblichen Nutzern abweichende Preise und Konditionen auf eigenen Online-Kanälen zu untersagen.
  • Booking.com wurde am 13. Mai 2024 von der EU-Kommission als Gatekeeper benannt.
  • Mehrwerte wie frühe Anreise, Zimmerwahl oder flexible Stornierung wirken ohne Preisunterschied und kosten meist weniger als die Provision.
  • In Österreich sind Bestpreisklauseln von Buchungsplattformen gegenüber Beherbergungsbetrieben nichtig; Ihren Vertrag lassen Sie trotzdem prüfen, bevor Sie Preise differenzieren.

Preisparität, in der Branche meist Ratenparität genannt, heißt: Ein Haus zeigt auf der eigenen Seite keinen günstigeren Preis als auf dem Portal. Der Digital Markets Act untersagt benannten Gatekeepern, gewerblichen Nutzern solche Beschränkungen aufzuerlegen — Booking.com wurde am 13. Mai 2024 von der EU-Kommission als Gatekeeper benannt [Q3].

Damit ist die Frage nicht erledigt, aber verschoben: Sie lautet nicht mehr „Darf ich überhaupt?“, sondern „Was bringt einen Gast dazu, direkt zu buchen?“ — und die Antwort liegt in vielen Häusern nicht im Preis, sondern in dem, was die eigene Buchungsseite des Hotels zusätzlich bietet. Dieser Text ersetzt keine anwaltliche Prüfung; Ihren Vertrag und die nationale Rechtslage lassen Sie fachlich prüfen.

Was Ratenparität bedeutet

Die weite Parität verpflichtet ein Haus, auf keinem Kanal günstiger zu sein als auf dem betreffenden Portal, auch nicht auf anderen Portalen. Die enge Parität betrifft nur den eigenen Vertrieb, meist die eigene Website; die frühere enge Klausel von Booking.com ließ günstigere Offline-Preise ohne Online-Werbung zu [Q7].

Beide Formen können neben dem Zimmerpreis auch Konditionen erfassen: Stornofristen, Mindestaufenthalt, Kontingente. Wer dieselbe Rate zeigt, aber großzügiger storniert, bewegt sich je nach Vertragstext bereits im geregelten Bereich. Geschlossene Benutzergruppen — Stammgäste mit Zugangsdaten — werden in Verträgen häufig gesondert behandelt. Was davon für Sie gilt, steht im Wortlaut Ihres Vertrags; lesen Sie die Passage, bevor Sie irgendetwas ändern.

Bild: Hotelzimmer mit Holzbett, grüner Wolldecke und Leinenkissen, Nachttisch mit Messinglampe und weißem Papier, Fenster mit Alpenblick im Hintergrund, natürliches Morgenlicht.

Wie sich die Lage nach dem Digital Markets Act darstellt

Der Digital Markets Act regelt das Verhalten großer Plattformen, die als Gatekeeper benannt sind [Q1]. Nach Art. 5 Abs. 3 darf ein Gatekeeper gewerbliche Nutzer nicht daran hindern, dieselben Leistungen über andere Online-Vermittler oder ihre eigenen direkten Online-Vertriebskanäle zu anderen Preisen oder Bedingungen anzubieten.

Die Pflichten treffen nur Unternehmen, die die Kommission benannt hat; die Liste führt sie öffentlich [Q2]. Booking.com wurde am 13. Mai 2024 benannt, danach hat ein Gatekeeper sechs Monate Zeit für die Umsetzung [Q1] [Q3]. Daneben gilt nationales Recht: In Österreich darf eine Buchungsplattform seit Ende 2016 von Beherbergungsbetrieben nicht verlangen, auf anderen Vertriebswegen samt eigener Website keine günstigeren Preise oder Bedingungen anzubieten; solche Vereinbarungen sind absolut nichtig (§ 1a Abs. 4 UWG, Anhang Z 32) [Q6]. In Deutschland hat der Bundesgerichtshof 2021 die engen Bestpreisklauseln von Booking.com für kartellrechtswidrig erklärt (KVR 54/20) [Q7]. Daraus folgt nicht, dass jede Preisdifferenzierung sinnvoll ist — nur, dass der Preis auf der eigenen Seite sich nicht mehr selbstverständlich nach dem Portal richten muss. Wie die Provision auf den einzelnen Aufenthalt wirkt, rechnet die Berechnung der Booking-Provision vor.

Welche Mehrwerte ohne Preisunterschied möglich sind

Ein Gast vergleicht selten Cent-Beträge, sondern was er bekommt. In Hotels naheliegend sind: frühere Anreise oder spätere Abreise nach Verfügbarkeit, die Wahl des konkreten Zimmers statt nur der Kategorie, ein Parkplatz, flexiblere Stornofristen, Frühstück im Preis, ein direkter Kontakt für Sonderwünsche. Bei Ferienwohnungen: früher Zugang zum Schlüsselsafe, Endreinigung ohne Zuschlag, ein Korb mit Grundvorräten bei Spätanreise.

Allen gemeinsam: Sie sind im Haus verfügbar und kosten wenig Geld, verlangen aber eine Zusage, die Sie halten. Eine frühe Anreise, die in der Hochsaison regelmäßig ausfällt, schadet mehr als ein fehlender Vorteil. Fast nichts kosten Informationen, die es nur direkt gibt: Fotos der zwei konkreten Zimmer zur Wahl, ein Hinweis auf den ruhigeren Trakt, eine Auskunft zur Baustelle nebenan.

So sieht das bei einem Haus mit 24 Zimmern aus

Rechnen wir mit offengelegten Annahmen: 24 Zimmer, 60 Prozent Auslastung, durchschnittlich 140 Euro je Nacht. In unserem Beispiel ergibt das 5.256 belegte Nächte und rund 735.840 Euro Jahresumsatz. Kommen 40 Prozent über Portale, sind das in unserem Beispiel 294.336 Euro, bei angenommenen 15 Prozent Provision rund 44.150 Euro im Jahr — Ihren Satz entnehmen Sie dem Vertrag, das Modell erklärt der Partner Hub [Q4].

Verlagern Sie fünf Prozent des Gesamtumsatzes auf die eigene Seite, in unserem Beispiel 36.792 Euro, sparen Sie rund 5.519 Euro Provision. Das sind bei 140 Euro je Nacht etwa 263 Nächte. Kostet ein Frühstück für zwei Personen angenommen 8 Euro Wareneinsatz je Nacht, sind das in unserem Beispiel rund 2.100 Euro; es bleiben etwa 3.400 Euro, bevor Zahlungsgebühren und die Kosten der eigenen Buchungsstrecke abgezogen sind.

So sieht das bei vier Ferienwohnungen aus

Vier Wohnungen mit je 180 belegten Nächten zu durchschnittlich 140 Euro ergeben in unserem Beispiel 100.800 Euro Jahresumsatz, bei fünf Nächten je Aufenthalt sind das 700 Euro je Buchung. Bei Airbnb hängt der Satz vom Gebührenmodell ab, das die Hilfe beschreibt [Q5]; rechnen wir mit angenommenen 15 Prozent. Wandern zehn Prozent des Umsatzes auf die eigene Seite, in unserem Beispiel 10.080 Euro oder rund 14 Aufenthalte, entfallen rund 1.512 Euro Provision. Ein Korb mit Grundvorräten zu angenommen 15 Euro Wareneinsatz kostet für diese Aufenthalte rund 216 Euro, es bleiben in unserem Beispiel etwa 1.300 Euro vor Zahlungsgebühren und Systemkosten.

Die Annahmen sind schlicht: gleicher Preis auf allen Kanälen, Wareneinsatz statt Vollkosten, keine saisonale Verschiebung. Sie zeigen die Größenordnung: Ein Mehrwert darf spürbar sein, solange er unter der gesparten Provision bleibt.

Wie Sie das auf der Seite formulieren

Nennen Sie die eigenen Vorteile, nicht die Nachteile anderer: „Bei direkter Buchung wählen Sie Ihr Zimmer selbst“ wirkt besser als jede Aussage über Provisionen. Machen Sie die Vorteile konkret und überprüfbar, und zeigen Sie sie dort, wo entschieden wird — auf der Zimmerseite und im ersten Schritt der Buchung, wie es die Buchungsstrecke ohne Abbruch beschreibt.

Wie die Umsetzung mit HOHEIT abläuft

In der Buchungsstrecke von HOHEIT stehen die Vorteile für Direktbucher im zweiten Schritt direkt am Preis, zusammen mit Gesamtpreis und Stornobedingungen. Die Raten selbst kommen aus Ihrem Channel Manager, damit sie auf allen Kanälen gleich geregelt sind. Eine Hotel-Website dauert acht bis vierzehn Wochen, eine Gastgeber-Website vier bis sechs Wochen ab Freigabe des Konzepts. Sie entscheiden, welche Mehrwerte Sie zusagen, prüfen Ihren Vertrag und weisen das Team ein; wir bauen die Darstellung und messen, wie viele Gäste eine Buchung beginnen und abschließen.

Bild: Frühstücksraum eines Boutiquehotels mit Holzdecken und Fensterfront zu Berglandschaft, im Vordergrund gedeckter Tisch mit Teller, Glas und Karaffe im Morgenlicht.

Wann sich das nicht lohnt

Funktioniert die eigene Buchungsstrecke nicht zuverlässig, ist jede Preisdiskussion verfrüht. Ist Ihr Direktanteil ohnehin hoch, verschenken Sie Leistungen an Gäste, die auch so direkt gebucht hätten. Und in der ausgebuchten Hochsaison ist die Frage nicht der Kanal, sondern der Preis.

Lesen Sie als Nächstes in Ihrem Portalvertrag den Abschnitt zu Preisen und Konditionen und notieren Sie, was dort tatsächlich steht. Für die Umsetzung auf Ihrer Seite können Sie einen Termin vereinbaren.

Quellen und weiterführende Informationen

Häufige Fragen

Darf ich am Telefon einen günstigeren Preis nennen als auf dem Portal?

In Österreich darf eine Buchungsplattform das nicht verbieten; entsprechende Klauseln sind nichtig. Der Digital Markets Act erfasst nur Online-Kanäle, und die frühere enge Klausel von Booking.com ließ günstigere Offline-Preise ohne Online-Werbung zu. Was Ihr Vertrag mit anderen Portalen vorsieht, klären Sie mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt.

Was ist eine geschlossene Benutzergruppe?

Ein Kreis von Personen, der sich anmelden muss, um bestimmte Raten zu sehen, etwa ein Stammgastbereich mit Zugangsdaten. Solche Raten sind nicht öffentlich zugänglich. Ob und wie Sie das nutzen können, hängt vom konkreten Vertrag ab und gehört vor der Einführung geprüft.

Verliere ich Sichtbarkeit auf dem Portal, wenn ich direkt günstiger bin?

Portale gewichten Ranking und Platzierung nach eigenen Kriterien, die sie nicht vollständig offenlegen. Eine verlässliche Aussage über die Wirkung einer einzelnen Maßnahme ist deshalb nicht möglich. Wer dieses Risiko meiden will, arbeitet mit Leistungen statt mit Preisen.

Wie kommuniziere ich Vorteile, ohne unglaubwürdig zu wirken?

Mit wenigen, konkreten Zusagen, die Sie einhalten. Vier nachprüfbare Punkte wirken glaubwürdiger als eine lange Liste mit Einschränkungen im Kleingedruckten. Formulieren Sie auch, was bei Nichtverfügbarkeit gilt; ein ehrlicher Vorbehalt schadet weniger als eine gebrochene Zusage.

Über die Redaktion

HOHEIT Redaktion

Die Redaktion von HOHEIT, einem Produkt der EA Digital Solutions e.U. in Graz, schreibt über Provisionen, Direktbuchung, Channel-Manager, KI und Recht in der Beherbergung. Jede Zahl mit Quelle, jeder Text von Menschen geprüft.

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