Pflicht, aber nicht Papier
Das österreichische Meldegesetz verlangt, dass Beherbergungsbetriebe ihre Gäste in einem Gästeverzeichnis erfassen und die Gäste das Gästeblatt unterschreiben. Dazu kommt in jedem Bundesland eine Abgabe auf Nächtigungen, die je nach Land Ortstaxe, Nächtigungstaxe, Aufenthaltsabgabe oder Tourismusabgabe heißt und von der Gemeinde eingehoben wird.
Wie das Gästeblatt geführt wird, ist nicht an Papier gebunden. Es muss vollständig, unterschrieben und aufbewahrt sein. Das geht am Handy vor der Anreise besser als am Küchentisch nach zehn Stunden Fahrt.
Was das Modul tut
Link vor der Anreise
Aus der Buchung entsteht eine Nachricht mit dem Link zum Gästeblatt, einige Tage vor der Anreise, erinnert einmal.
Felder nach Meldegesetz
Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adresse, Reisedokument bei ausländischen Gästen, Mitreisende, An- und Abreise. Nur, was Ihr Bundesland verlangt.
Unterschrift am Bildschirm
mit Zeitstempel, als PDF im Gästeverzeichnis abgelegt.
Ortstaxe
Berechnung nach dem Satz Ihrer Gemeinde, je Nacht und Person oder als Prozentsatz vom Preis, mit Ausnahmen für Kinder und Kurgäste, wie sie Ihr Land vorsieht.
Abrechnung
eine Liste je Monat oder Quartal für die Gemeinde, als PDF und Tabelle.
Übermittlung
an die Gemeinde über den Weg, den sie anbietet, etwa ein Meldeportal des Tourismusverbands oder eine E-Mail mit der Liste.
Wie viel Ortstaxe bei Ihrem Satz zusammenkommt, rechnet der Rechner auf dieser Seite. Er kennt die Gesetze der neun Bundesländer, den Satz Ihrer Gemeinde tragen Sie selbst ein.
Der Fall Ferienwohnung: sechs Einheiten
| Posten | Beispielwert |
|---|---|
| Buchungen pro Jahr | 180 |
| Minuten je Gästeblatt auf Papier inklusive Nachfragen | 10 |
| Minuten je Monatsabrechnung der Ortstaxe | 45 |
| Zeit pro Jahr heute | rund 39 Stunden |
| Zeit mit Modul | Kontrolle, rund 3 Stunden |
Beispielwerte. Dazu kommt, dass eine fehlende Unterschrift nicht erst beim Check der Gemeinde auffällt.
Der Fall Hotel: Check-in ohne Formular
Im Hotel ersetzt das digitale Gästeblatt die Karte am Tresen. Der Gast hat vor der Anreise ausgefüllt, die Rezeption prüft das Reisedokument und bestätigt. Für Gäste ohne Vorab-Blatt gibt es ein Tablet an der Rezeption oder weiterhin Papier.
Was Sie dafür brauchen
Wann sich das nicht lohnt
- Wenn Ihre Gemeinde ausschließlich Papiermeldungen annimmt und Sie das Blatt ohnehin ausdrucken müssen; dann bleibt nur der Vorteil der Vorab-Erfassung.
- Bei sehr wenigen Buchungen im Jahr.
Preise
Einrichtung
ab 1.900 €
Felder nach Landesrecht, Satz, Vorlagen, Abrechnung inklusive.
Betrieb
29 Euro im Monat zusätzlich zum Betriebsvertrag.
Ablauf
Bundesland, Gemeinde, Satz und Übermittlungsweg klären.
Gästeblatt und Nachrichten in Ihren Sprachen einrichten.
Probemonat parallel zum heutigen Ablauf, Abgleich der Abrechnung.
Start.
Rechtliche Hinweise auf dieser Seite beschreiben den Stand im Oktober 2026 und ersetzen keine Beratung. Zuständig für Auskünfte sind Ihre Gemeinde und Ihr Tourismusverband.
Rechner
Ortstaxe für Ihren Betrieb überschlagen
Wählen Sie Ihr Bundesland und tragen Sie den Satz Ihrer Gemeinde ein. Der Rechner nennt keine Sätze, weil sie je Gemeinde verschieden sind und sich ändern; er rechnet nur und zeigt das zuständige Gesetz.
- Je Aufenthalt
- € 15,00
- Im Monat an die Gemeinde
- € 225,00
Steiermark: Nächtigungsabgabe nach dem Steiermärkisches Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetz 1980. Eingehoben durch Gemeinde. Ausnahmen, etwa für Kinder oder Kurgäste, regelt das Landesrecht; den Satz nennt Ihre Gemeinde.
Gesetzestext im Rechtsinformationssystem des BundesStand Oktober 2026. Der Rechner rechnet nur im Browser und ersetzt keine Auskunft der Gemeinde oder eine steuerliche Beratung.
Häufige Fragen
Ist eine Unterschrift am Bildschirm gültig?
Das Meldegesetz verlangt die Unterschrift des Gastes am Gästeblatt, ohne die Form vorzuschreiben. Eine Unterschrift am Bildschirm mit Zeitstempel wird in der Praxis von Gemeinden akzeptiert. Fragen Sie im Zweifel Ihre Meldebehörde.
Wie lange müssen wir Gästeblätter aufbewahren?
Das Meldegesetz nennt eine Aufbewahrungsfrist für das Gästeverzeichnis. Das Modul bewahrt die Blätter entsprechend auf und löscht danach. Die Frist steht in Ihrem Mandanten und lässt sich an Vorgaben anpassen.
Berechnet das Modul die Ortstaxe für jedes Bundesland richtig?
Es rechnet mit dem Satz und den Ausnahmen, die Sie von Ihrer Gemeinde bekommen. Die Sätze unterscheiden sich je Gemeinde und ändern sich; eine automatische Übernahme gibt es nicht. Deshalb tragen Sie den Satz ein und bestätigen Änderungen.
Kann das Modul direkt an die Gemeinde melden?
Dort, wo die Gemeinde oder der Tourismusverband ein elektronisches Portal anbietet, richten wir die Übermittlung ein. Sonst entsteht die Liste als PDF, die Sie einreichen.
Was ist mit Gästen aus dem Ausland?
Für sie verlangt das Meldegesetz zusätzlich Angaben zum Reisedokument. Das Blatt fragt sie ab, die Rezeption oder Sie prüfen das Dokument bei der Ankunft.
